Handwerksleistungen in verkaufsgeprägten Umgebungen, Wesentliche Tätigkeit, (unerheblicher) Nebenbetrieb oder Hilfsbetrieb im Rahmen der Handwerksordnung (HwO), GewArch 2023, S. 139 ff.

Patrick Kosney

2023

Neuere Geschäftsmodelle setzen vermehrt auf eine Verbindung von Handel und Handwerk. Für diese Betriebe stellt sich die Frage, ob für sie auch die Normen der HwO gelten. Diese Bewertung ist nicht immer leicht, da die HwO zahlreiche Ausnahmetatbestände kennt. Der Beitrag untersucht dies anhand neuerer Geschäftsmodelle im Bereich des Kraftfahrzeugtechnikers und des Zweiradmechanikers.

  • Auch neue Geschäftsmodelle werden von den § 1 ff. HwO adäquat erfasst
  • Geschäftsmodelle, die auf den Verkauf von generalüberholten PKWs setzen, unterliegen der Meisterpflicht
  • Der Verkauf von individuell zusammengestellten Fahrrädern unterliegt der Meisterpflicht
  • Die §§ 1 ff. HwO bringen die Berufsfreiheit und die Gefahrenabwehr in Einklang
Zum GewArch